Passen Sie eine Indexmiete rechtssicher an: Betrag und Indexstände eingeben, und der Rechner ermittelt die prozentuale Veränderung des Verbraucherpreisindex, die zulässige Mieterhöhung und die neue Miete – nach der üblichen Methode (§ 557b BGB, Basis 2020 = 100).
Unverbindliche Berechnung nach der üblichen Methode (Monatswerte, § 557b BGB). Amtliche Indexwerte: Statistisches Bundesamt, Basis 2020 = 100. Angaben ohne Gewähr.
Bei einer Indexmiete (Wertsicherungsklausel nach § 557b BGB) ist die Miethöhe an den Verbraucherpreisindex (VPI) für Deutschland gekoppelt. Steigt der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Gesamtindex, darf die Miete im gleichen prozentualen Verhältnis angepasst werden – unabhängig von Vergleichsmiete oder Modernisierung.
Die zulässige Anpassung ergibt sich in zwei Schritten:
1. (Indexstand neu − Indexstand alt) ÷ Indexstand alt × 100 = prozentuale Veränderung
2. bisherige Miete × prozentuale Veränderung = zulässige Mieterhöhung
Bisherige Miete 1.000 €, alter Indexstand 110,7 (August 2022), neuer Indexstand 122,7 (Dezember 2025). Die Veränderung beträgt (122,7 − 110,7) ÷ 110,7 × 100 = 10,8 %. Die zulässige Mieterhöhung ist damit 108 €, die neue Miete 1.108 €.
Den Verbraucherpreisindex für Deutschland (Gesamtindex) des Statistischen Bundesamtes, aktuelle Basis 2020 = 100. Es zählt der Gesamtindex, nicht einzelne Warengruppen. Dieser Rechner enthält die amtlichen Monatswerte.
Frühestens alle zwölf Monate. Die Miete muss vor jeder Anpassung mindestens ein Jahr unverändert geblieben sein (§ 557b Abs. 2 BGB).
Ab Beginn des übernächsten Monats nach Zugang der schriftlichen Erhöhungserklärung. Die Erklärung muss die eingetretene Indexänderung und die neue Miete oder den Erhöhungsbetrag ausweisen.
Die Indexmiete folgt dem Verbraucherpreisindex (§ 557b BGB). Die Staffelmiete legt feste Beträge zu festen Terminen fest (§ 557a BGB). Beides gleichzeitig zu vereinbaren ist unzulässig.
Nein. Er dient der Orientierung. Maßgeblich sind die amtlichen Indexwerte des Statistischen Bundesamtes und der Wortlaut Ihres Mietvertrags. Angaben ohne Gewähr.
REPM überwacht Indexstände, Anpassungstermine und Fristen über Ihr gesamtes Portfolio – statt in verstreuten Einzeltabellen. Jede Anpassung sitzt am Mietvertrag, mit Historie und Beleg.
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